Welche Änderungen stehen mit dem Austritt von Großbritannien (GB) aus der Europäischen Union an? Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus für europäische Unternehmen, die in Handelsbeziehungen mit Unternehmen aus Großbritannien stehen? Welche zolltechnischen Bestimmungen gelten zukünftig für den Warenverkehr? Ist Ihr Unternehmen bereit für die Folgen des Brexits?
Was Unternehmen planen und bedenken sollen zeigt nachfolgender Überblick:
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1. Brexit Impact Scan
Führen Sie den Brexit Impact Scan durch und erfahren Sie schon heute, ob und wie gut Ihr Unternehmen auf den Brexit vorbereitet ist. Hier geht es zum SCAN.
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2. EORI-Nummer beantragen und aktivieren
Die EORI-Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification) ist der Nachfolger der Zollnummer auf EU-Ebene. Sie dient der Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und soll die automatisierte Zollabfertigung erleichtern.
Prüfen Sie schon heute, ob Ihr Unternehmen bereits über eine EORI-Nummer verfügt oder noch beantragen muss. Wichtig ist dabei auch zu prüfen, ob die EORI-Nummer aktiviert wurde. Entsprechende Unterstützung leisten hierbei Zollagenturen oder anerkannte Zollrepräsentanten.
Siehe auch hierzu: finances.belgium.be/fr/douanes_accises/entreprises/finances-eori/eori
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3. Zollanmeldungen und Kontaktaufnahme mit einer Zollagentur
Für Unternehmen bedeutet der Schritt Brexit die Rückkehr zu Zollanmeldungen. Betriebe, die bislang nur an Kunden innerhalb des Europäischen Binnenmarkts geliefert haben, sollten rechtzeitig entsprechendes Zollwissen aufbauen, um künftig Zollanmeldungen für Ihre Großbritannien-Geschäfte einreichen zu können. Bei der Vermittlung des entsprechenden Knowhows hilft z. B. Ihre lokale IHK mit Seminaren, Webinaren und Informationen zum Export. Falls notwendig und noch nicht erfolgt, nehmen Sie Kontakt mit einer Zollagentur auf und besprechen Sie eine eventuelle zukünftige Kooperation für den Im- und Export nach Großbritannien. Über die Homepage Zoll und Akzisen erhalten Sie hierzu wertvolle Informationen.
Sind Ihnen die Zolltarifnummern Ihrer Produkte für den Export nach UK bestens bekannt? Ihre lokale Zollagentur kann Ihnen hierbei helfen. Siehe hierzu auch nachfolgender Link.
Überprüfen Sie auch die Auswirkungen auf die Einfuhrzölle. Wie?:
- von UK => EU: via TARBEL
- von EU => UK: siehe hier
- außerdem: Acces2Markets
Zur Liste der nationalen anerkannten Zollrepräsentanten geht es hier.
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4. Verträge mit britischen Geschäftspartnern
bestehende Verträge mit britischen Geschäftspartnern sollten akribisch geprüft und zu einem geeigneten Zeitpunkt an die neuen Rahmenbedingungen angepasst werden und „Brexit Proof“ gestaltet werden. Überprüft werden sollten hierbei die Klauseln zur Wahl des geltenden Rechts und des Gerichtsstands, die Definition des „Gebiets der EU“, mögliche Vertragsergänzungen zum Ausgleich von Zöllen oder zur Währungsabsicherung. Regelungen zur CE-Kennzeichnung sowie EU-Normen stehen hier auch zur Debatte.
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5. Check-List Douane
Die Check-List Douane hilft Ihrem Unternehmen dabei zu klären, ob Ihr Unternehmen heute schon Brexit-konform positioniert ist. Nachfolgend finden Sie den Link vor zur Checkliste.
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6. INCOTERMS überdenken
Legen Sie vereinbarte INCOTERMS auf die Waage und überdenken Sie diese gegebenenfalls. Ändern Sie die für europäische Unternehmen sehr unvorteilhafte INCOTERMS im Export wie z. B. „DDP“.
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7. Lieferketten überprüfen
Waren, die sich innerhalb der EU im freien Verkehr befanden, konnten bislang zollfrei zwischen Großbritannien und der EU hin und her geliefert werden. Schon seit dem formalen Austritt aus der Union können britische Wertschöpfungsanteile von Drittstaaten bei den Präferenzkalkulationen nicht mehr als ursprungsbestimmend für EU-Präferenzware akzeptiert werden. Besonders für Produkte, die nach der Wertklausel kalkuliert werden, kann dies zum Verlust der EU-Präferenzeigenschaft führen. Das kann sich negativ auf Lieferungen an Kunden in Drittstaaten auswirken: wenn diese Lieferungen künftig nicht mehr vom EU-Ursprung profitieren können, gelten die höheren Drittland-Zollsätze; daher sollten Unternehmen den Anteil der britischen Vorerzeugnisse genau ermitteln und deren Wert einschätzen.
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8. Bleiben Sie neugierig!
Besuchen Sie u.a. die ständig aktualisierte Webseite des Föderalen öffentlichen Dienst Wirtschaft zum Thema Brexit: brexit.belgium.be. Des Weiteren bietet die British Embassy Brussels regelmäßig Veranstaltungen (Webinare, usw.) zum Thema Brexit an: www.gov.uk/world/organisations/british-embassy-brussels
… und ausserdem
Hier geht es zum Leitfaden der Europäischen Kommission „BREXIT – comment se préparer à la fin de la période de transition“
Hier geht es zum Brexit-Leitfaden der AWEX.
Hier geht es zur Website der AWEX: „Comment se préparer au BREXIT“.
In Streitangelegenheiten wird der BREXIT nie als Ursache höherer Gewalt oder als frustrierende Gegebenheit angesehen, die zu einem positiven Ausgang eines Verfahrens vor Gericht für den Betroffenen führen könnte.
Ab 1. Januar 2021 dürfen für die Beförderung von Waren von und nach Großbritannien nur noch Holzpaletten benutzt werden, die thermisch, also durch Wärme vorbehandelt wurden. Siehe hierzu Brexit & NIMP15 sowie die Website der AFSCA
NÜTZLICHE KONTAKTE UND LINKS
Die Belgian-Luxembourg Chamber of Commerce (BLCC – Herr Michel Vanhoonacker) liefert Ihnen gerne Wissenswertes sowie Hilfestellungen in Sachen Entsendung nach UK, UK VAT & EORI Registration, VISA für Mitarbeiter, UK Establishment oder BREXIT-Verpackungsnormen: mvanhoonacker@blcc.co.uk
Administration Générale des Douanes et Accises
Département Marketing
Equipe Support Economique
M. Michel LEQUEU – contact: da.mf.es@minfin.fed.be
BREXIT Call Center der Zoll & Akzisen (NL/FR/DE): 0257/55555
Beantragung der Genehmigung E.T. 14000
Für Fragen steht Ihre IHK zur Verfügung!
E-Mail unter info@ihk-ostbelgien.be – Tel.: 087/555963