Die CE-Kennzeichnung
Alles was Sie zur CE-Kennzeichnung für den freien Warenverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums wissen müssen.
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.
Drei wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung sind:
- Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte.
- Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-Sicherheitsanforderungen.
- Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie darf deshalb nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist.
CE-Kennzeichnung ist bei Inverkehrbringen der reglementierten Produktgruppen erforderlich. Inverkehrbringen ist dabei folgendermaßen definiert : Wenn ein Produkt erstmalig auf dem Gebiet der EU entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird – das heißt, wenn es nach der Herstellung oder nach Import anderen für den Vertrieb oder die Verwendung überlassen wird.
Zur CE-Kennzeichnung ist folgendes offizielle Zeichen zu verwenden (Mindestgröße : 0,5 cm Höhe bei gleichbleibenden Proportionen) :
Für eine ganze Reihe von Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien als Grundlage für die CE-Kennzeichnung.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung mit dem Namen der einzelnen Produktgruppen, die entsprechende Richtlinie kann dann über die EurLex-Seite in der gewünschten Sprache heruntergeladen werden – dazu das Jahr und die jeweilige Nummer eingeben.
Für jede Produktgruppe gibt es eine EU-Übersichtsseite, die in den meisten Fällen auch Anweisungen (guidelines) zur Umsetzung der Richtlinie enthält. Dort finden Sie auch die für die von der Richtlinie erfassten Produkte geltenden Normen.
Für fast alle Produktgruppen gibt es zusätzlich eine eigene Website mit einschlägigen Informationen hinsichtlich der Kennzeichnung.
Die ersten Schritte hin zu CE-Kennzeichnung gehen über die für Sie in Frage kommende Richtlinie, aufgrund derer Sie eine Auflistung der wesentlichen Anforderungen vornehmen können, über eine Gefahren- und Risikoanalyse sowie über die Berücksichtigung der im Rahmen der Richtlinie für die einzelnen Produkte geltenden Normen. Welche Normen für Sie / Ihr Produkt im Einzelnen anwendbar sind können Sie z.B. mithilfe der diesbezüglichen VDI-Datenbank ermitteln.
Es braucht nicht besonders unterstrichen zu werden, dass es einfacher ist, diese Regelwerke bereits bei der Konzeption eines neuen Produkts zu berücksichtigen statt ein fertiges Produkt an die Richtlinien anzupassen.
In der letzten Kolonne der Normenlisten/-tabellen finden Sie ein Datum, das ggf. das Ende einer Übergangfrist darstellt; d.h. dass die Norm im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach diesem Datum für Sie verpflichtend ist.
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