Die CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.
Drei wichtige Merkmale der CE-Kennzeichnung sind:
- Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte.
- Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-Sicherheitsanforderungen.
- Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben! Sie darf deshalb nur auf Produkten angebracht werden, für die sie rechtlich vorgeschrieben ist.
CE-Kennzeichnung ist bei Inverkehrbringen der reglementierten Produktgruppen erforderlich. Inverkehrbringen ist dabei folgendermaßen definiert : Wenn ein Produkt erstmalig auf dem Gebiet der EU entgeltlich oder unentgeltlich bereitgestellt wird – das heißt, wenn es nach der Herstellung oder nach Import anderen für den Vertrieb oder die Verwendung überlassen wird.
Zur CE-Kennzeichnung ist folgendes offizielle Zeichen zu verwenden (Mindestgröße : 0,5 cm Höhe bei gleichbleibenden Proportionen) :
Für eine ganze Reihe von Produktgruppen gibt es europäische Richtlinien als Grundlage für die CE-Kennzeichnung.
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung mit dem Namen der einzelnen Produktgruppen, die entsprechende Richtlinie kann dann über die EurLex-Seite in der gewünschten Sprache heruntergeladen werden – dazu das Jahr und die jeweilige Nummer eingeben.
Für jede Produktgruppe gibt es eine EU-Übersichtsseite, die in den meisten Fällen auch Anweisungen (guidelines) zur Umsetzung der Richtlinie enthält. Dort finden Sie auch die für die von der Richtlinie erfassten Produkte geltenden Normen.
Für fast alle Produktgruppen gibt es zusätzlich eine eigene Website mit einschlägigen Informationen hinsichtlich der Kennzeichnung.
Die ersten Schritte hin zu CE-Kennzeichnung gehen über die für Sie in Frage kommende Richtlinie, aufgrund derer Sie eine Auflistung der wesentlichen Anforderungen vornehmen können, über eine Gefahren- und Risikoanalyse sowie über die Berücksichtigung der im Rahmen der Richtlinie für die einzelnen Produkte geltenden Normen. Welche Normen für Sie / Ihr Produkt im Einzelnen anwendbar sind können Sie z.B. mithilfe der diesbezüglichen VDI-Datenbank ermitteln.
Es braucht nicht besonders unterstrichen zu werden, dass es einfacher ist, diese Regelwerke bereits bei der Konzeption eines neuen Produkts zu berücksichtigen statt ein fertiges Produkt an die Richtlinien anzupassen.
In der letzten Kolonne der Normenlisten/-tabellen finden Sie ein Datum, das ggf. das Ende einer Übergangfrist darstellt; d.h. dass die Norm im Rahmen der CE-Kennzeichnung nach diesem Datum für Sie verpflichtend ist.
1. Elektrische Betriebsmittel
1.1. EWG- Richtlinie 1973/23 – zur EurLex-Seite
1.2. EU-Übersichtsseite Low voltage (Englisch)
1.3. Website Low Voltage
2. Einfache Druckbehälter
2.1. Richtlinie 1987/404 – zur EurLex-Seite
2.2. EU-Übersichtsseite Simple pressure vessels (Englisch)
2.3. Website Simple pressure vessels
3. Spielzeug
3.1. Richtlinie 1988/378 – zur EurLex-Seite
3.2. EU-Übersichtsseite Safety of Toys (Englisch)
3.3. Website Toys
4. Bauprodukte
4.1. Richtlinie 1989/106 – zur EurLex-Seite
4.2. EU-Übersichtsseite Construction Products
4.3. Website Construction
5. Elektromagnetische Verträglichkeit (von Elektro- und Elektronikprodukten)
5.1. Richtlinie 1989/336 – zur EurLex-Seite
5.2. EU-Übersichtsseite Electromagnetic compatibility
6. Persönliche Schutzausrüstungen
6.1. Richtlinie 1989/686 – zur EurLex-Seite
6.2. EU-Übersichtsseite Personal protective equipment (PPE)
7. Nichtselbsttätige Waagen
7.1. Richtlinie 1990/384 – zur EurLex-Seite
7.2. EU-Übersichtsseite Weighing instruments
8. Aktive implantierbare medizinische Geräte
8.1. Richtlinie 1990/385 – zur EurLex-Seite
8.2. EU-Übersichtsseite Active implantable medical devices
9. Gasverbrauchseinrichtungen
9.1. Richtlinie 1990/396 – zur EurLex-Seite
9.2. EU-Übersichtsseite Appliances burning gaseous fuels
10. Warmwasserheizkessel
10.1. Richtlinie 1992/42 – zur EurLex-Seite
10.2. EU-Übersichtsseite Hot-water boilers
11. Explosivstoffe für zivile Zwecke
11.1. Richtlinie 1993/15/EWG – zur EurLex-Seite
11.2. EU-Übersichtsseite Explosives for civil uses
12. Medizinprodukte
12.1. Richtlinie 1993/42 – zur EurLex-Seite
12.2. EU-Übersichtsseite Medical devices
13. Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
13.1. Richtlinie 1994/9 – zur EurLex-Seite
13.2. EU-Übersichtsseite Equipment and protective systems intended for use in potentially explosive atmospheres (ATEX)
14. Sportboote
14.1. Richtlinie 2003/44 (verändert die 94/25) – zur EurLex-Seite
14.2. EU-Übersichtsseite Recreational Craft
15. Aufzüge
15.1. Richtlinie 1995/16 – zur EurLex-Seite
15.2. EU-Übersichtsseite Lifts
16. Druckgeräte
16.1. Richtlinie 1997/23 – zur EurLex-Seite
16.2. EU-Übersichtsseite Pressure equipment
17. Maschinen
17.1. Richtlinie 1998/37 – zur EurLex-Seite
17.2. EU-Übersichtsseite Machinery
18. In-vitro-Diagnostika
18.1. Richtlinie 1998/79 – zur EurLex-Seite
18.2. EU-Übersichtsseite In vitro diagnostic Medical devices
19. Funkanlagen und Telekommunikatiosendeinrichtungen
19.1. Richtlinie 1998/5 – zur EurLex-Seite
19.2. EU-Übersichtsseite R&TTE
20. Seilbahnen für den Personenverkehr
20.1. Richtlinie 2000/9 – zur EurLex-Seite
20.2. EU-Übersichtsseite Cableways
21. Messgeräte
21.1. Richtlinie 2004/22 – zur EurLex-Seite
22.2. EU-Übersichtsseite Measuring instruments