Der zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
Aufgrund der EU-Zollkodexdurchführungsverordnung 1875/2006 tritt am 1. Januar 2008 das Prinzip des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (ZWB oder AEO – Authorized Economic Operator) in Kraft. Durch dieses System, das an entsprechende Richtlinien der Welt-Zoll-Organisation anlehnt, soll der internationale Warenverkehr sicherer gestaltet werden.
Bildlich gesprochen kann man sagen, dass die EU-Außengrenzen geschlossen und mit Eingangs- und Ausgangsschleusen versehen werden. Waren können diese Schleusen nur passieren, wenn sie aus einer sicheren Lieferkette stammen.
Um zu gewährleisten, dass die verschiedenen Beteiligten an einer Lieferkette ihren jeweiligen Beitrag bis hin zur Warenauslieferung nach definierten Sicherheitskriterien geleistet haben, führt der Gesetzgeber ab 1. Januar das so genannte ZWB-Zertifikat ein, das „sicheren“ Betrieben von den Zollbehörden ausgestellt wird.
Der in einem EU-Mitgliedsland anerkannte Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in allen anderen Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet. Dieser Status kann in folgenden Varianten erteilt werden :
- ZWB-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen“ (ZWB/AEO C)
- ZWB-Zertifikat „Sicherheit“ (ZWB/AEO S)
- ZWB-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“
(ZWB/AEO F).
Die Varianten unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Bewilligungsvoraussetzungen und den damit verbundenen Vergünstigungen, wobei der Status Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit sämtliche Zollverfahren umfasst.
Der Antrag auf das ZWB-Zertifikat kann ab dem 1. Januar 2008 bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden.
Merkblatt ermächtigter Ausführer – Version 20. Januar 2015
Informationen von der Selbstbewertung bis zur Einreichung des Antrags
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