Exportkontrollrecht in der Praxis
Das Thema Exportkontrolle spielt infolge von Globalisierung und Ausweitung des internationalen Terrorismus eine große Rolle für alle exportierenden Unternehmen. Durch die ständig sich verändernden rechtlichen Rahmenbedingungen werden die Unternehmen immer mehr in das staatliche Kontrollsystem eingebunden.
Jüngste Entwicklung ist die neue Dual-use-Verordnung Nr. 423/2009. Bestandteil der Neuregelung ist auch das Erfordernis eines unternehmensinternen Exportkontrollprogramms für Unternehmen, die Verfahrenserleichterungen in Anspruch nehmen wollen. Hier sind von den Unternehmen organisatorische Voraussetzungen zu schaffen, die unabhängig von den Vorgaben gelten, die der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte“ zu erfüllen hat.
Neben nationalen und EU-weit geltenden Vorschriften sind die Exportkontrollvorschriften der USA zu beachten. Die USA nehmen für sich die weltweite Geltung ihrer Exportkontrollvorschriften in Anspruch. Verstöße dagegen werden sanktioniert.
Welche exportkontrollrechtlichen Vorschriften im weltweiten Warenverkehr zu beachten sind und welche organisatorischen Rahmenbedingungen von betroffenen Unternehmen zu schaffen sind, ist Schwerpunkt dieses Seminars:
- Überblick Exportkontrollsysteme: EU, Deutschland, USA
- Die neue Dual-use-Verordnung: Was hat sich geändert?
- Ausfuhrverbote, Embargos und Genehmigungspflichten für Ausfuhren und technische Unterstützung
- Anti-Terrorismus-Verordnungen
- EG-Iran-Verordnung
- US-Reexportrecht
- Ausfuhrliste
- Ausfuhrverantwortliche
- Genehmigungsverfahren und Verfahrenserleichterungen
- betriebliche Organisation der Exportkontrolle
- Außenwirtschaftsstrafrecht
Veranstaltungsort
Industrie- und Handelskammer Aachen
Theaterstr. 6-10
52062 Aachen
Referentinnen / Referenten
Dr. Wolfgang Ehrlich
Veranstaltungsdauer
8 Stunden
Preis
280.00 €
Der Preis gilt pro Veranstaltungsteilnehmer.
Gemäß § 4 Nr. 21 Bst. a Doppelbst. bb Umsatzsteuergesetz (UStG) sind die in Rechnung gestellten Leistungen umsatzsteuerfrei.